Die Entscheidung des Monats

Wie beendet man ein Ausbildungsverhältnis, wenn die Probezeit bereits abgelaufen ist, aber eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich erscheint? Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort. Denn nach Ablauf der Probezeit ist für den Ausbildungsbetrieb eine Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nur durch eine außerordentliche Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag möglich.

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Gerne möchten Hörakustiker blickfangmäßig mit Wendungen wie „gratis“, „kostenlos“ oder „geschenkt“ werben. Dieser Werbung sind aber durch das Wettbewerbsrecht und das Heilmittelwerbegesetz sowie die dazu ergangene Rechtsprechung enge Grenzen gesetzt. Ob erlaubt oder nicht erlaubt – der Unterschied ist oft hauchdünn. Jüngst hat das Oberlandesgericht Hamm die Werbung mit „Ein Glas geschenkt!“ beziehungsweise „Gratis-Glas“ für Brillen wettbewerbsrechtlich erlaubt. Und was für Brillen gilt, kann auch für Hörgeräte durchaus von Bedeutung werden.

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Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus, wünscht er sich ein möglichst positiv formuliertes Arbeitszeugnis. Das Bundesarbeitsgericht stellt mit einer aktuellen Entscheidung allerdings klar: Ein Arbeitszeugnis muss in erster Linie wahr sein. Über dem Durchschnitt liegende Leistungen darf es nur dann attestieren, wenn der Arbeitnehmer sie tatsächlich erbracht hat.

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Ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenversicherung und ohne die erforderliche Präqualifizierung versorgte ein Leistungserbringer die Versicherten der betreffenden Kasse und schickte ihnen dann eine private Rechnung. Die Versicherung klagte gegen dieses Verhalten. Das Urteil des Sozialgerichtes Nürnberg zu dem Fall macht klar, warum der Leistungserbringer unzulässig handelte – und warum Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen und Innungen für alle Beteiligten sinnvoll sind.

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Was für Brillen bedeutsam ist, kann auch für Hörgeräte schnell Relevanz haben. Deshalb ist es für den Hörakustiker wichtig, bedeutende Entwicklungen in der Rechtsprechung zu anderen Gesundheitshandwerken im Blick zu haben. Die nachfolgend vorgestellte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) verbietet zwar nicht die Werbung mit mehreren Produkten zu einem Gesamtpreis – sogenannte Leistungspakete –, eine Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille hingegen kann wettbewerbsrechtlich verboten sein.

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Der Sternchenhinweis ist mittlerweile in der Zeitungswerbung üblich: Kein Mobilfunkanbieter kommt mehr ohne ihn aus, um wesentliche Angebotsvoraussetzungen kurz und bündig darzustellen. Selbst beim Bäcker oder in der Imbissbude findet man auf den Speise- und Getränkekarten Sternchen und die dazugehörigen Hinweise, wie etwa auf Konservierungsstoffe. Warum es lohnt, einen Blick auf die rechtlichen Anforderungen zu werfen, erfahren Sie hier.

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„Keine Staffelung von Urlaubsansprüchen nach dem Alter!“ Gerade hatten wir uns diesen einprägsamen Merksatz, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahre 2009 den deutschen Gerichten und auch den deutschen Arbeitgebern in das Stammbuch geschrieben hatte, gemerkt, schon gibt es eine Neuerung. Das Bundesarbeitsgericht räumt in einem aktuellen Urteil den Arbeitgebern gewisse Spielräume ein.

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Werbung ist gut, Werbung ist wichtig, Werbung ist richtig. Denn durch Werbung können Hörakustiker ihre erfolgreiche Arbeit darstellen und öffentlichkeitswirksam präsentieren. Doch nach Auffassung mehrerer Gerichte ist die Werbung beim Akustiker im bestimmten Fällen unlauter.

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Zu vier Jahren Haft wurde die Inhaberin eines Pflegedienstes verurteilt. Sie hatte gegenüber der Kranken- und Pflegeversicherung Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht wurden und Leistungen, die zwar tatsächlich ausgeführt wurden, aber durch Personal, das nicht die vertraglich geforderte Zusatzqualifikation nachweisen konnte.

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Seit Jahren hält sich das Vorurteil der Servicewüste Deutschland. Insbesondere im Dienstleistungsbereich werden ein freundliches Lächeln und Hilfsbereitschaft von Kunden oftmals vermisst. Dienstleistungsintensive Handwerksbetriebe mit einer hohen Kundenbindung – wie in der Hörgeräteakustik – sind davon weniger betroffen als der Einzelhandel. Trotzdem lohnt sich auch für Hörakustiker ein Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein. Denn das beschäftigte sich mit einem unfreundlichen Mitarbeiter einer Handwerkskammer.

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