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Parallel zum gesetzlichen Mindestlohn wurde für 2024 auch die Mindestausbildungsvergütung angehoben. Azubis, die ihre Ausbildung 2024 beginnen, müssen demnach im ersten Ausbildungsjahr einen Mindestlohn von 649 Euro pro Monat erhalten (Bruttolohn bei Vollzeitausbildung). 2023 waren es 29 Euro weniger. Allerdings: Tarifverträge haben Vorrang vor dieser Regelung, sodass in tarifgebundenen Betrieben mit Verweis auf den Tarifvertrag auch niedrigere Vergütungen im Ausbildungsvertrag festgehalten werden können. Die Mindestvergütung für Auszubildende gibt es seit 2020, sie ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert. Ziel ist es, durch eine Mindestvergütung die berufliche Ausbildung für junge Menschen attraktiver zu machen und so dem Nachwuchs- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

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