Foto: Nuttawan Jayawan/iStockphoto.com

Der AOK-Bundesverband und sechs weitere Allgemeine Ortskrankenkassen (AOKs) haben sich zum 15. April 2024 einem Pilotprojekt zur Einführung der elektronischen Verordnung (eVerordnung) für Hilfsmittel angeschlossen. Gemeinsam testen sie mit den anderen Partnern des von den Gesundheitshandwerken initiierten Projekts ab sofort die eVerordnung für Hilfsmittel – vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung. Ziel des Projekts ist es, einen Gesamtprozess zu gestalten, der für alle Beteiligten – Ärzte, Leistungserbringer, Patienten und Kostenträger – optimal funktioniert. „Mit dem Projektbeitritt des AOK-Bundesverbands und der sechs regionalen AOKs ist ein neuer Meilenstein erreicht“, heißt es in einer Medienmitteilung der Bundesinnung der Hör­akustiker KdöR (biha). Voraussichtlich zum 1. Juli 2027 müssen alle Augenoptiker, Hörakustiker, orthopädie(schuh)technischen Werkstätten und Sanitätshäuser eVerordnungen verarbeiten können, um die 73 Millionen gesetzlich Versicherten weiterhin versorgen zu können.

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Abonnieren | Mediadaten

© 2018 hoerakustik.net