Die Gutschrift von Payback-Punkten im Gesamtwert von mehr als einem Euro beim Kauf von Hörgeräten ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Juli 2025 verkündet. Die Richter entschieden, dass „die Wertgrenze für geringwertige Kleinigkeiten bei der Publikumswerbung mit Werbegaben für Medizinprodukte bei 1 € zu ziehen ist“, wie es in einer Pressemeldung des BGHs heißt. Die Werbung mit der Gutschrift von Payback-Punkten, wie sie durch den Hörakustikfilialisten Amplifon erfolgt war, berge „die Gefahr einer unsachlichen Motivation des Erstkaufs von Heilmitteln, weil nicht mit einer Preisreduktion für das gewünschte Heilmittel, sondern mit einem Vorteil beim Erwerb anderer Waren geworben wird, der in keinerlei Zusammenhang mit dem Erwerb des Heilmittels steht“, so das Gericht. Ein Payback-Punkt entspricht in der Regel einem Gegenwert von einem Cent. Mehr als 100 Payback-Punkte dürfen von Hörakustikunternehmen, die am Payback-Programm teilnehmen, also nicht vergeben werden. Amplifon und auch Geers warben zuletzt mit der Gutschrift von einem Payback-Punkt pro zwei Euro Umsatz. Die Ein-Euro-Grenze gilt im Übrigen nicht nur für die im Zentrum der BGH-Verhandlung stehenden Payback-Punkte, sondern auch für alle anderen Werbegaben beim Verkauf medizinischer Hilfsmittel.