Mit einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. (DSB), die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e. V. (DCIG) und der Deutsche Hörverband e. V. (DHV) zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geäußert. Die Vereine begrüßen grundsätzlich die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Gleichzeitig gebe es in der Ausgestaltung des Referentenentwurfs noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Ausgestaltung der barrierefreien Kommunikation, erklären die beteiligten Verbände. So kritisieren sie u. a., dass es unzureichend sei, Dolmetscher für die Gebärdensprache bereitzustellen. Vielmehr seien Schriftdolmetschung, Assistenzsysteme (beispielsweise mobile Induktionsanlagen) sowie digitale Kommunikationsdienste wie TeleSign und TESS bei telefonischer Kommunikation einzubeziehen. Nach Ansicht der Vereine müsse Barrierefreiheit den gesamten Kommunikationsprozess umfassen. Bei Schlichtungsverfahren, in denen sich Betroffene wegen ihrer Benachteiligung oder Diskriminierung zur Wehr setzen, betrifft die Barrierefreiheit sowohl den Erstkontakt als auch die laufende Kommunikation im Verfahren, Terminabsprachen sowie die Vermittlung von Verfahrensinhalten. Gerade hier bestehen für hörbeeinträchtigte Menschen häufig die größten Barrieren. Außerdem ist zu prüfen, ob digitale Anwendungen und Informationen für Menschen mit Hörbeeinträchtigung barrierefrei zugänglich sind.
