Ab dem 2. August 2026 gelten weitere zentrale Vorgaben des europäischen KI-Gesetzes, des EU AI Act. Für Unternehmen, und damit auch für Hörakustikbetriebe, entstehen neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten beim Einsatz von KI-Systemen, etwa wenn KI-generierte Inhalte verwendet werden. Gleichzeitig verlangt die Verordnung, dass Betriebe ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz in ihren Teams sicherstellen und Mitarbeitende zu Funktionsweise, Risiken und Grenzen entsprechender Systeme schulen. Für Hörakustiker bedeutet das konkret: den eigenen KI-Einsatz prüfen, Transparenzregeln beachten und Fortbildungsangebote für das Team einplanen. Unterstützung bietet u. a. die Mensch-und-Maschine-Akademie mit Seminaren und E‑Learnings zum rechtssicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI im Arbeitsalltag.
