Bildbeschreibung: Auf dem Foto ist ein Werkzeugkasten aus Metall zu sehen. Er ist aufgeklappt und im Deckel befinden sich Schraubenzieher in unterschiedlicher Größe. Der Innenteil des Deckels ist orangefarben und in Großbuchstaben ist KI in Schwarz gedruckt.
Foto: Mensch und Maschine

Ab dem 2. August 2026 gelten weitere zentrale Vorgaben des europäischen KI-Gesetzes, des EU AI Act. Für Unterneh­men, und damit auch für Hörakustikbe­triebe, entstehen neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten beim Einsatz von KI-Systemen, etwa wenn KI-generier­te Inhalte verwendet werden. Gleichzeitig verlangt die Verordnung, dass Betriebe ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz in ihren Teams sicherstellen und Mitarbeitende zu Funktionsweise, Risiken und Grenzen entsprechender Systeme schulen. Für Hörakustiker bedeutet das konkret: den eigenen KI-Einsatz prüfen, Transparenzregeln beachten und Fortbildungsangebote für das Team einplanen. Unterstützung bietet u. a. die Mensch-und-Maschine-Akademie mit Seminaren und E‑Learnings zum rechtssicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI im Arbeitsalltag.

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Abonnieren | Mediadaten

© 2018 hoerakustik.net