Symbolbild: Paragraphen, Gerichtswaage und ein Ordner auf dem Telematikinfrastruktur steht
Foto: AdobeStock/MQ-Illustrations

Für Heilmittelerbringer ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) zum 1. Januar 2026 verpflichtend – genau wie für Hörakustiker als Hilfsmittelerbringer. Nun haben einige Berufsverbände, darunter der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten und der Deutsche Bundesverband für Logopädie, das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben. In einer Presseerklärung heißt es: „Mit der elektronischen Verordnung, die zum 1. Januar 2027 verpflichtend vorgesehen ist, erhoffen sich die Heilmittelerbringer einen spürbaren Mehrwert für ihre Arbeit und damit einhergehend eine deutliche Bürokratieentlastung.“ Derzeit stehe aber zu befürchten, dass die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) dann noch nicht zur Verfügung stehen wird. „Den agierenden Verbänden ist es deshalb unverständlich, dass Heilmittelerbringer sich bereits zum 1. Januar 2026 an die TI anschließen müssen, obwohl unklar ist, wann die eVO letztlich eingeführt wird.“ Die Berufsverbände nennen verschiedene Probleme, die sie im Zusammenhang mit dem TI-Anschluss sehen; u. a. würden die aktuell verfügbaren TI-Anwendungen den Heilmittelerbringern „keinen spürbaren Nutzen im Praxisalltag“ bringen. Sie fordern deshalb eine Verschiebung der Frist hin zu einem Zeitpunkt, an dem die TI-Anbindung „einen spürbaren Mehrwert bringt und die technischen Prozesse definiert sind“.

 

 

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