Schmuckfoto: Handydisplay mit der Payback-App abgebildet
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Anfang Juni verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine für die Hörakustik spannende Frage: Wie weit darf Werbung für Hörgeräte gehen? Im Zentrum der Verhandlung stand ein Rechtsstreit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit dem Hörakustikfilialisten Amplifon, der beim Kauf von Hörgeräten mit der Gutschrift von Payback-Punkten wirbt. Pro Euro Umsatz sollen die beim Bonussystem Payback registrierten Amplifon-Kunden einen Payback-Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben bekommen. Die Wettbewerbszentrale als Klägerin hält die Werbung mit Payback-Punkten für nicht vereinbar mit dem Heilmittelwerbegesetz. Vor der BGH-Verhandlung hatte es bereits Urteile am Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg gegeben, gegen die beide Seiten Revision in Karlsruhe einlegten. In Karlsruhe argumentierten die Wettbewerbsrechtler, die Verbraucher würden durch das Versprechen von Payback-Punkten „unsachlich beeinflusst“. Vonseiten Amplifon hieß es, dass Payback-Punkte niemanden zum Kauf eines bestimmten Hörgeräts verleiten würden. Die Urteilsverkündung der Karlsruher Richter steht noch aus.

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