Ab dem 1. Juli 2026 legt eine neue Meisterprüfungsverordnung für Augenoptiker geänderte Schwerpunkte für die Prüfung fest. Wie es auf der Website des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) heißt, wurden mit der im Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung „zentrale berufspolitische Zielsetzungen des Verbands umgesetzt“. Kern der Novellierung sei die Stärkung der fachlichen Prüfungsteile; u. a. beinhaltet die praktische Meisterprüfung zukünftig eine vollständige Kontaktlinsenanpassung. Ergänzt wird der praktische Teil durch eine neu eingeführte Situationsaufgabe, zu der z. B. die Bewertung einer fertigen Sehhilfe gehört. Auch die theoretische Prüfung wurde neu gegliedert: Künftig gibt es drei statt vier Handlungsfelder, „wodurch betriebswirtschaftliche Inhalte stärker gebündelt und fachliche Schwerpunkte vertieft“ werden. „Die neue Meisterverordnung spiegelt die gestiegenen fachlichen Anforderungen und die größere Verantwortung für die Augengesundheit bei der Versorgung mit Sehhilfen wider“, kommentiert ZVA-Präsident Christian Müller die neue Verordnung. Da es in Deutschland viele Mischbetriebe aus Augenoptik und Hörakustik gibt, dürfte die geänderte Meisterprüfungsverordnung auch für den ein oder anderen Hörakustiker von Bedeutung sein.
