Foto: AdobeStock/Andy Nowack

Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht im Herbst die Einführung einer bundesweit geltenden Maskenpflicht. Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie Personen, die mit diesen kommunizieren, sind vom Tragen einer Mund-Nasen-Maske befreit. Wie der „ARD-Faktenfinder“ berichtet, verkauft ein Internetportal einen offiziell aussehenden „Schwerhörigenausweis“ mit einem Logo, das dem der Bundesministerien ähnelt. Der Anbieter behauptet, wer bereits eine um ein Prozent verminderte Hörleistung habe, gelte als schwerhörig. Das Bundesgesundheitsministerium weist gegenüber dem „ARD-Faktenfinder“ darauf hin, dass Menschen mit einer geringfügigen Beeinträchtigung des Gehörs nicht von der Maskenpflicht ausgenommen sind. Die Stiftung, die hinter dem fragwürdigen Angebot steht, sieht das anders. Sie verweist darauf, dass das Infektionsschutzgesetz weder einen Grad der Schwerhörigkeit festlegt noch ein ärztliches Attest verlangt. In der Vergangenheit haben die Betreiber des Portals bereits wegen angeblicher Impfbescheinigungen juristischen Ärger bekommen.   ML

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