Im Jahre 2007 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme von GN ReSound A/S durch die Sonova Holding AG untersagt. Um künftig Rechtsklarheit zu schaffen, inwieweit solche Übernahmen bzw. Zusammenschlüsse großer Hersteller generell noch möglich sind oder nicht, hatte ReSound Berufung beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt.
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