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Einen Gesamtprozess der elektronischen Hilfsmittelverordnung zu eta­blieren, der für alle Beteiligten bestmöglich funktioniert – das ist das Ziel des Pilotprojekts „eVerordnung (eVO) für Hilfsmittel“, das im vergangenen Jahr von den Gesundheitshandwerken initiiert wurde. „Dabei werden die Prozesse stufenweise für alle Nutzer der eVO für Hilfsmittel – Ärzte, Leistungserbringer der verschiedenen Gesundheitshandwerke, Patienten und Kostenträger – optimiert“, heißt es in einer Projektbeschreibung. „Die Schnittstellen werden transparent gestaltet und das Pilotprojekt wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet.“ Bislang basierte das Projekt auf einer Zusammenarbeit mit dem AOK-Bundesverband und sechs weiteren Ortskrankenkassen. Mit der BKK24 und der vivida bkk unterstützen nun zwei weitere gesetzliche Krankenversicherungen (GKVen) das Pilotprojekt. „Ein wesentlicher Teil bei der Gestaltung und Erprobung des Gesamtprozesses für die eVO sind die Bearbeitung von Kostenvoranschlägen, abrechnungsbegleitende Unterlagen sowie die Abrechnung selbst“, heißt es in einer Medienmitteilung der Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha). Mit der Teilnahme der beiden neuen Kassen erweitere das Pilotprojekt das Spek­trum der Softwaresysteme, für die entsprechende Lösungen gefunden werden müssen.

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