In einem Bericht des SRF-Magazins „Kassensturz“ wurde unlängst über Parallelimporte von Hörsystemen in die Schweiz berichtet. Bei diesen Importen handelt es sich um Einfuhren aus dem Ausland über Zwischen- oder Dritthändler. Hintergrund des Beitrags war die Beschwerde eines Onlineanbieters von Hörsystemen bei der Wettbewerbskommission (Weko), der sich beim Import von Hörsystemen aus England von einem Hersteller behindert sah. Eine Marktbeobachtung ist eine niederschwellige Maßnahme, die die Weko durchführen kann. Die Weko prüft dabei, ob Verstöße gegen Kartell- und Wettbewerbsregeln ersichtlich sind und ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ein Ergebnis der Beobachtung steht aus. SG