Zu vier Jahren Haft wurde die Inhaberin eines Pflegedienstes verurteilt. Sie hatte gegenüber der Kranken- und Pflegeversicherung Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht wurden und Leistungen, die zwar tatsächlich ausgeführt wurden, aber durch Personal, das nicht die vertraglich geforderte Zusatzqualifikation nachweisen konnte.

Mehr zum Urteil gibt es in der aktuellen „Hörakustik“ und die Begründung zum Urteil lesen Sie hier.

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